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Studienplatzklage

Auch im Umgang mit Hochschulen kann es zu Problemen und Unstimmigkeiten kommen, die sich aufgrund starker formaler Zwänge auch nicht ohne weiteres auflösen lassen. Hierbei können Fachanwälte für Hochschul- bzw. Verwaltungsrecht weiterhelfen. Auch die eigene Rechtschutzversicherung hat häufig eine Beratungshotline, die dich kompetent beraten kann oder dir zumindest mitteilt, an wen Du dich wenden solltest. Zudem ist es möglich, sich in Studienplätze, die nach dem Losverfahren übrig sind, einzuklagen.

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