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Numerus Clausus (NC)

Als NC (Numerus Clausus) wird häufig die schlechteste Abiturnote bezeichnet, mit der man eine Chance hat, aufgrund der Note sein Studium beginnen zu können. Alle Noten darüber garantieren die Teilnahme am jeweiligen Studium. Obgleich dies begriffstechnisch nicht richtig ist, wird dieser Irrtum auch in der folgenden Erklärung beibehalten (eigentlich ist mit der Bezeichnung NC z.B. die vorher festgelegte Anzahl der Studienplätze gemeint).

Da Studienplätze in manchen Fächern und an manchen Hochschulen begehrter sind als anderswo, gibt es häufig mehr Bewerber für einen Studiengang als es Studienplätze gibt. Neben anderen Kriterien ist es auch möglich und weit verbreitet, seinen Studienplatz ausschließlich aufgrund der Abiturnote zugewiesen zu bekommen. Häufig reserviert die Hochschule einen Teil der Studienplätze für die Bewerber mit der besten Abiturnote und einen Teil für Bewerber mit der längsten Wartezeiten oder sonstigen Vorraussetzungen. Der Numerus Clausus ist das Resultat dieser Auswahl.

Die Wartezeit (Wartesemester), von denen im Zusammenhang mit der Zulassung und den Auswahlgrenzen die Rede ist, meint die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in der ein Bewerber nicht an einer deutschen Hochschule als Student oder Studentin immatrikuliert war. Wartelisten, in die man sich eintragen müsste, gibt es somit nicht.

Mögliche Auswahlkriterien außer Abiturnote und Wartezeit sind:

  • Berufspraxis
  • Gewichtete Einzelfachnoten
  • Fachspezifischer Test
  • Auswahlgespräch
  • Ortspräferenz

Beispiele:
Es gibt drei Bewerber mit den Noten 1,0, 2,0 sowie 3,0. Allerdings gibt es nur zwei Plätze. Die Uni wählt in diesem Fall die beiden Bewerber mit den besseren Noten aus. Der dritte Bewerber geht leer aus. Der NC liegt nun bei 2,0. Gäbe es allerdings zwei Kandidaten mit 2,0 und einen mit 1,0, so würde das Los bestimmen, wer von den beiden den Studienplatz erhält. Der Numerus Clausus würde weiterhin bei 2,0 liegen.

Mit unserer NC-Suche kannst Du herausfinden, wie hoch der Numerus Clausus für bestimmte Studiengänge und Hochschulen ist. Die Angabe (1,9 / 3) bedeutet, dass die letzte über die Abiturnote zugelassene Person eine Abiturnote von 1,9 aufweist und die letzte über die Wartezeit aufgenommene Person drei Wartesemester . Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer besseren Abiturdurchschnittsnote als 1,9 oder einer Note von 1,9 und nachgeordnet gleichzeitig mehr als drei Wartesemstern zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit Abiturschnitt 1,9 und drei Wartesemestern per Losverfahren verteilt.

Die Angabe (4 / 2,0) bedeutet dass die letzte über die Wartezeit zugelassene Person eine Wartezeit von vier Semestern und eine Abiturnote von 2,0 aufweist. Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer längeren Wartezeit als vier Semestern oder einer Wartezeit von vier Semestern und nachgeordnet mindestens mit der Note 1,9 ihr Abitur bestanden haben, zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit vier Semestern Wartezeit und einer Abiturnote von 2,0 per Losverfahren verteilt. Die Quote der per Wartezeit vergebenen Studienplätze variiert von Hochschule zu Hochschule. Häufig sind es 20%.

Wir haben aktuelle NC-Daten aus dem Wintersemester 2011/2012 (WS11 ).

Örtlicher Numerus Clausus

Hierbei wird der Numerus Clausus von der Hochschule vergeben. Meistens muss ein Formular, das auf der jeweiligen Internetseite zu finden ist, ausgefüllt werden und zusammen mit einer beglaubigten Zeugniskopie per Post an die Hochschule verschickt werden. Manchmal ist auch eine Bewerbung über die jeweilige Internetseite möglich. Bei einigen Studiengängen ist dies nicht möglich, da der Studienplatz von hochschulstart.de zugewiesen wird. Das Originalzeugnis wird dann bei der Immatrikulation an der Hochschule vorgelegt.

Auswahlverfahren

Im Auswahlverfahren wählt die Hochschule ihre zukünftigen Studenten anhand einer Reihe von Kriterien aus: Abinote, Berufspraxis, gewichtete Einzelfachnoten, Ortspräferenzen sowie Kombinationen dieser Kriterien. In letzterem Fall muss eine ausführliche Bewerbung an die Uni gerichtet werden, in der alle persönlichen Stärken abgebildet sind. Würde man sich dabei nur auf die Abiturnote konzentrieren, so würden Bewerber zum Zuge kommen, die zudem weitere Qualifikationen vorweisen können, die sie außerhalb des Unterrichts erworben haben.

Eignungsfestellungsverfahren

Im Eignungsfeststellungsverfahren wählt die Hochschule ihre zukünftigen Studenten anhand eines fachspezifischen Tests und/oder eines Vorstelllungsgespräches aus.

Bewerbung über hochschulstart.de

Die Bewerbung über hochschulstart.de verläuft ähnlich wie eine Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichem Numerus Clausus. Allerding werden die Studiengänge an mehreren Hochschulen zentral über hochschulstart.de zugeteilt. Zunächst werden die Studiengänge auf hochschulstart.de oder studienwahl.de ausgewählt. Das Formular wird dann von hochschulstart.de heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und mit einer beglaubigten Zeugniskopie an die Stiftung für Hochschulzulassung geschickt. Diese teilt einem dann mit, ob man zugelassen wurde. Eine Zulassung erfolgt nur für eine Hochschule, die vom Bewerber genannt wurde. Es ist somit ausgeschlossen, dass ein Bewerber an eine Hochschule verteilt wird, die nicht seinem Wunsch entspricht. Die Immatrikulation erfolgt an der Hochschule.

Wartezeit

Die Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz ohne Studientätigkeit vergangen ist. Sie ist völlig unabhängig von der Abiturnote. Wer also lange genug wartet kann auch unabhängig von seiner Note jedes Fach studieren. Durch den Numerus Clausus wird die notwendige Wartezeit wie Abiturnote jedes Jahr aufgrund von Angebot und Nachfrage neu berechnet.

Ablauf bei örtlichem Numerus Clausus und Zulassung über hochschulstart.de

Zunächst wird ein Numerus Clausus im Hauptverfahren festgelegt. Da viele Bewerber sich bei mehreren Hochschulen beworben haben und innerhalb einer bestimmten Frist den Studienplatz nicht angenommen haben, da sie einen aus ihrer Sicht besseren Studienplatz erhalten haben, wird der Numerus Clausus erneut berechnet. Dies nennt sich Nachrückverfahren. Plätze, die danach noch frei sind, weil wieder eine andere Hochschule bevorzugt wurde, werden an einigen Hochschulen im Losverfahren vergeben, für das man sich häufig separat anmelden muss. Allerdings kann es sein, dass auch danach Studienplätze übrig bleiben. An diese kommt man nur noch mit juristischem Beistand heran (siehe Studienplatzklage).





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