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Numerus Clausus (NC)

Als NC (Numerus Clausus) wird häufig die schlechteste Abiturnote bezeichnet, mit der man eine Chance hat, aufgrund der Note sein Studium beginnen zu können. Alle Noten darüber garantieren die Teilnahme am jeweiligen Studium. Obgleich dies begriffstechnisch nicht richtig ist, wird dieser Irrtum auch in der folgenden Erklärung beibehalten (eigentlich ist mit der Bezeichnung NC z.B. die vorher festgelegte Anzahl der Studienplätze gemeint).

Da Studienplätze in manchen Fächern und an manchen Hochschulen begehrter sind als anderswo, gibt es häufig mehr Bewerber für einen Studiengang als es Studienplätze gibt. Neben anderen Kriterien (siehe Zulassung: ZVS, Numerus Clausus, Wartezeit) ist es auch möglich und weit verbreitet, seinen Studienplatz ausschließlich aufgrund der Abiturnote zugewiesen zu bekommen. Häufig reserviert die Hochschule einen Teil der Studienplätze für die Bewerber mit der besten Abiturnote und einen Teil für Bewerber mit der längsten Wartezeiten oder sonstigen Vorraussetzungen. Der Numerus Clausus ist das Resultat dieser Auswahl.

Die Wartezeit (Wartesemester), von denen im Zusammenhang mit der Zulassung und den Auswahlgrenzen die Rede ist, meint die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in der ein Bewerber nicht an einer deutschen Hochschule als Student oder Studentin immatrikuliert waren. Wartelisten, in die man sich eintragen müsste, gibt es somit nicht.

Mögliche Auswahlkriterien außer Abiturnote und Wartezeit sind:

  • Berufspraxis
  • Gewichtete Einzelfachnoten
  • Fachspezifischer Test
  • Auswahlgespräch
  • Ortspräferenz

Beispiele:
Es gibt drei Bewerber mit den Noten 1,0, 2,0 sowie 3,0. Allerdings gibt es nur zwei Plätze. Die Uni wählt in diesem Fall die beiden Bewerber mit den besseren Noten aus. Der dritte Bewerber geht leer aus. Der NC liegt nun bei 2,0. Gäbe es allerdings zwei Kandidaten mit 2,0 und einen mit 1,0, so würde das Los bestimmen, wer von den beiden den Studienplatz erhält. Der Numerus Clausus würde weiterhin bei 2,0 liegen.

Mit unserer NC-Suche kannst Du herausfinden, wie hoch der Numerus Clausus für bestimmte Studiengänge und Hochschulen ist. Die Angabe (1,9 / 3) bedeutet, dass die letzte über die Abiturnote zugelassene Person eine Abiturnote von 1,9 aufweist und die letzte über die Wartezeit aufgenommene Person drei Wartesemester . Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer besseren Abiturdurchschnittsnote als 1,9 oder einer Note von 1,9 und nachgeordnet gleichzeitig mehr als drei Wartesemstern zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit Abiturschnitt 1,9 und drei Wartesemestern per Losverfahren verteilt.

Die Angabe (4 / 2,0) bedeutet dass die letzte über die Wartezeit zugelassene Person eine Wartezeit von vier Semestern und eine Abiturnote von 2,0 aufweist. Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer längeren Wartezeit als vier Semestern oder einer Wartezeit von vier Semestern und nachgeordnet mindestens mit der Note 1,9 ihr Abitur bestanden haben, zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit vier Semestern Wartezeit und einer Abiturnote von 2,0 per Losverfahren verteilt. Die Quote der per Wartezeit vergebenen Studienplätze variiert von Hochschule zu Hochschule. Häufig sind es 20%.

Wir haben aktuelle NC-Daten aus dem Sommersemester 2010 (SS10 ).





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