Weitere Studienmöglichkeiten:
Ein Zweitstudienbewerber muss dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wie ein Erststudienbewerber.
Bei der Zulassung wird allerdings zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden. Bei über die ZVS vergebenen Studienplätzen sind je Studiengang für Zweitstudienbewerber 3 % der Studienplätze reserviert. Für die Zulassung zum Zweitstudium sind neben der Abschlussnote des Erststudiums die Beweggründe für die Aufnahme des Zweitstudiums entscheidend. Dies können berufliche, wirtschaftliche oder wissenschaftliche sein. Vorrang erhalten dabei Bewerber, deren Berufswunsch nur nach erfolgreichem Abschluss zweier Studiengänge möglich ist. Beispielsweise müssen Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen ein Medizin- und Zahnmedizinstudium absolvieren.
Ganz ähnlich werden die Studienplätze in Studiengängen mit hochschulinterner Zulassungsbeschränkung vergeben. Einzelheiten dazu regelt jede Hochschule intern. Ist ein Studiengang nicht zulassungsbeschränkt, erhält jeder Studienbewerber einen Studienplatz, unabhängig davon, ob es ein Erst- oder Zweitstudienbewerber ist.
Absolviert ein Absolvent einer Fachhochschule einen Studiengang, der die allgemeine Hochschulreife (Abitur) voraussetzt, so ist er ein Zweitstudierender, unabhängig davon, ob er die allgemeine Hochschulreife bereits vor Antritt des Fachhochschulstudiums hatte oder erst durch dessen erfolgreichen Abschluss erreicht hat. Wechselt ein Studierender, der nach erfolgreichem Abschluss des FH-Vordiploms die fachgebundene Hochschulreife erworben hat, in einen ihm erst dadurch offen stehenden Studiengang, so ist er ein Studiengangwechsler.