Als wissenschaftlicher Mitarbeiter wird meist ein Angestellter oder ein Beamter an einer Hochschule (meist Universität), einem Forschungsinstitut oder bei deutschen Bundesjustizbehörden bezeichnet, der dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen seines Geschäftsbereiches ausübt.
An Hochschulen bearbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter Forschungsprojekte und führen in der Regel auch Lehrveranstaltungen (Proseminare, Übungen, Praktika u. ä.) durch. Die Anzahl der verpflichtenden Semesterwochenstunden unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland und auch innerhalb des Bundeslandes je nach Dienstverhältnis teilweise erheblich. Bei verbeamteten wissenschaftlichen Mitarbeitern gehören Lehrveranstaltungen zu den Dienstpflichten. Vielfach ist der wissenschaftliche Mitarbeiter ein Nachwuchswissenschaftler, der auf die eigene Promotion hinarbeitet oder nach seiner Promotion als sogenannter Postdoc oder Habilitand beschäftigt ist. Die meisten wissenschaftlichen Mitarbeiter sind dabei nur befristet angestellt. Nach derzeitigem deutschen Recht beträgt die Höchstdauer einer befristeten Anstellung an einer Hochschule 12 Jahre,[1] im medizinischen Bereich einer Hochschule bis zu 15 Jahre. Dabei werden Zeiten als Angestellter und Beamter zusammengezählt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum ist bei bestimmten gesetzlich festgelegten Ausnahmetatbeständen und bei Drittmittelfinanzierung möglich. Die Befristung ist im Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft geregelt.