abitur-und-studium.de

Lexikon

Wartezeit
Falls man bei einem Studiengang mit NC keine ausreichende Abiturnote hat, kann man auch auf einen Studienplatz warten.

„Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Entgegen landläufiger Meinung braucht man sich aber nicht in eine Warteliste einzutragen, Wartezeiten entstehen automatisch. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen 'Dienst' (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz.“

– ZVS[1]

Oft wird diese Zeit genutzt, um berufliche Erfahrungen zu sammeln. Beispielsweise wird vor dem Medizinstudium eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Sanitäter oder Medizinischen Dokumentar absolviert.

Lizensiert unter der GPL-Lizenz.
Bookmark!
Hochschulen
Numerus Clausus
Studiengänge
Schulen
abitur-und-studium.de
05 / 2012
06 / 2012
07 / 2012