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Urlaubssemester
Das Urlaubssemester ist ein im Hochschulrahmengesetz verankertes halbes Jahr Pause vom Studium, welches von Studenten an Hochschulen beantragt werden kann. Der Student bleibt zwar immatrikuliert, darf je nach Studienordnung teilweise nicht am regulären Vorlesungs- und Übungsbetrieb teilnehmen.

In vielen Studienordnungen ist es möglich, im Urlaubssemester Scheinklausuren und Wiederholungsklausuren zu schreiben; Erstprüfungen sind jedoch unzulässig. Der Student kann in dieser Zeit Arbeitslosengeld beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit zur Verfügung steht.[1]

Ein weiterer Vorteil des Urlaubssemesters für Studenten besteht darin, dass es nicht als Fachsemester gezählt wird und somit auch nicht auf die Studiendauer angerechnet wird.[
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