Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen[2], ein möglichst umfassendes Fächerspektrum bieten (Universalität) sowie ihren Studenten wissenschaftsbezogene Berufsqualifikationen[3] vermitteln sollen.