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Studierendenschaft
Der Begriff Studentenschaft oder Studierendenschaft bezeichnet im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studentinnen und Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studentenschaft oder Studierendenschaft (in Österreich: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft).

Verfasste Studentenschaften sind in den meisten deutschen Bundesländern sowie in einigen Kantonen der Schweiz als öffentlich-rechtliche Teil- bzw. Gliedkörperschaften der jeweiligen Hochschule verankert. In den Bundesländern und Kantonen, in denen keine verfassten Studentenschaften (mehr) bestehen, gibt es an den Hochschulen stattdessen häufig privatrechtlich organisierte freie oder Unabhängige Studierendenschaften. (Siehe Regionale Besonderheiten) Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten sind eigenständige, bundesgesetzlich geregelte Körperschaften öffentlichen Rechts.

Umgangssprachlich wird der Begriff Studentenschaft zudem häufig in einem weiteren, allgemeineren Sinne für die Studenten als soziales oder historisches Phänomen verwendet. (Siehe Begriff)

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