Als studentische Hilfskraft (SHK; umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.
Studentische Hilfskräfte arbeiten meist für einen Professor oder Dozenten. Die Tätigkeiten reichen von „Sekretariatsaufgaben“ wie dem Anfertigen von Kopien und Heraussuchen verschiedener Bücher aus der Bibliothek, über die eigenständige Leitung von Tutorien und Übungen, bis hin zur Unterstützung oder Mitarbeit bei Forschungsprojekten. Dabei sind erstere Tätigkeiten im eigentlichen Sinne keine Tätigkeit als studentische Hilfskraft im Sinne des HRG, sondern Aushilfstätigkeiten nach dem TV-L und so nicht von der Ausschlußklausel nach §1 Abs.3 lit c betroffen. Von den meisten Hochschulen wird diese Tatsache aber nicht umgesetzt und ein entsprechender Vertrag und somit auch die tarifgerechte Entlohnung und Behandlung verwehrt.
Kontakte zur Besetzung studentischer Hilfskraftstellen ergeben sich oft in Seminaren oder Vorlesungen, einige werden auch ausgeschrieben, meist suchen sich Hochschullehrer aber gern Studenten aus, die ihnen bereits positiv aufgefallen sind. In Berlin werden die Stellen in einem regulären Verfahren bekannt gemacht und unter Mitwirkung der Personalräte der studentischen Beschäftigten besetzt.
Studentische Hilfskräfte erbringen nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts wissenschaftliche Dienstleistungen. Diese unterstützen Wissenschaft und Lehre durch eigene Leistungen, die "ihrer Art nach eine wissenschaftliche Dienstleistung" sind.