abitur-und-studium.de

Lexikon

Studentenwerk
Die Studentenwerke in Deutschland sind zuständig für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studentenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.

Die derzeit 58 Studentenwerke sind durch von den Bundesländern festgelegte Zuständigkeiten für Hochschulen und Städte räumlich gegeneinander abgegrenzt. Die Größe der Studentenwerke ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1.300 bis 125.000 Studierende im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigte.

Die Studentenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW) zusammen, in dessen Rahmen sie sich fachlich austauschen sowie eine überregionale Vertretung der sozialen Anliegen der Studierenden organisieren.

Studentenwerke sind von den Hochschulen formell unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt und daher durch Landesgesetze (Landeshochschulgesetze oder eigenständige Studentenwerksgesetze) geregelt ist. Sie finanzieren sich aus staatliche Zuschüssen (mehrheitlich der Bundesländer, aber auch seitens des Bundes), aus Sozialbeiträgen, die alle Studierenden bezahlen müssen und aus Umsätzen, z. B. Einnahmen in der Mensa oder Mietbeträge.

Neben dem BAföG, das als direkte, individuelle Studienfinanzierung gesehen werden kann, sind Studentenwerke durch den staatlichen Zuschuss ein weiteres Mittel der Studienfinanzierung, die in diesem Fall als indirekte Studienfinanzierung bezeichnet wird.

Studentenwerke werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geleitet, in grundsätzlichen Fragen entscheiden jedoch ehrenamtliche Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat), die auch für die Aufsicht über die Geschäftsführung zuständig sind. Mitglieder in diesen Gremien sind, je nach Bundesland, Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Bediensteten des Studentenwerks, der Landesregierungen oder externe Personen.

Lizensiert unter der GPL-Lizenz.
Bookmark!
Hochschulen
Numerus Clausus
Studiengänge
Schulen
abitur-und-studium.de
05 / 2012
06 / 2012
07 / 2012