Weitere Studienmöglichkeiten:
Stipendien werden entweder aufgrund von politischen und sozialen Kriterien und/oder besonders guter Leistungen gewährt.
In Österreich werden Stipendien sowohl von der Studienbeihilfenbehörde als auch von der Akademie der Wissenschaften oder der Fonds der Nationalbank vergeben.
In Deutschland muss man sich für ein Stipendium meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt. Einige der größten Begabtenförderungswerke erhalten vom BMBF die Mittel zur finanziellen Förderung ihrer Stipendiaten.
Manche dieser Stiftungen sind politischer oder kirchlicher Natur, d. h. man muss zum Beispiel bei einer parteinahen Stiftung nachweisen können, dass man für die Prinzipien der „Mutter-Partei“ zumindest aufgeschlossen ist. Trifft dies nicht zu, so wird das Stipendium auch bei hervorragenden akademischen Leistungen nicht zugesagt; trotzdem werden auch in die parteinahen Stiftungen durchaus Stipendiaten aufgenommen, die zwar im Grundsatz mit den jeweiligen Idealen übereinstimmen, im Detail aber durchaus Kritik äußern und Wert darauf legen, weiterhin eine parteipolitisch offene Haltung einzunehmen. Entscheidend für die Aufnahme ins Stipendium sind aber vor allem auch die akademischen, charakterliche und sozialen Eigenschaften des Bewerbers. Hinzu kommt, dass soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement vorausgesetzt wird, denn die Stiftungen legen darauf Wert, verantwortungsbewusste junge Menschen zu fördern.
Die Vergabemodi sind bei den jeweiligen Stiftungen unterschiedlich. So gibt es zumeist eine schriftliche Bewerbung (auf Vorschlag und schriftlichen Gutachten zumeist zweier Dozenten hin) in der ersten Runde, danach Auswahltagungen oder direkt Auswahlgespräche am Hochschulort. Das Prozedere kann mitunter Einzelpräsentationen, Klausuren und Gruppendiskussionen enthalten, auf jeden Fall aber persönliche Auswahlgespräche.
Die konkreten Leistungen enthalten eine monatlichen Förderung (welche sich dabei am aktuellen BAföG-Satz orientiert), ein davon unabhängiges Büchergeld in Höhe von 70 bis 80 Euro, einen exklusiven Zugang zu Praktika, sehr gute akademische sowie wirtschaftliche Beziehungen, einen großzügigen Zuschlag zum eventuellen Auslandsaufenthalt sowie u.U. Zuschüsse zu Krankenversicherungen oder auch zinslose Darlehen für bedürftige Stipendiaten. Als „Gegenleistung“ sind bei den meisten Stiftungen die Teilnahme an Stiftungsseminaren, Treffen in den Stipendiatengruppen sowie das Verfassen von Jahresberichten verpflichtend.
Es gibt jedoch auch allgemeine Stipendien, die z.B. hochbegabte Schüler oder Studenten zur Förderung aufnehmen, ohne auf deren politische oder religiöse Einstellung zu achten. Bei Studenten und Wissenschaftlern werden die Bedingungen für ein Stipendium meist erst in höheren Semestern erfüllt, da man oft erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Noten bzw. Leistungsnachweise vorweisen kann. Doktoranden bekommen zum Beispiel ein (zeitlich befristetes, in der Regel mit dem Verbot anderweitiger Einkommen während der Promotion verbundenes) Stipendium nur, nachdem ihre Projekte und Lebensläufe mehrfach begutachtet wurden.
Es gibt besondere Auslandsstipendien, mit denen Nachwuchswissenschaftler ein Auslandsjahr finanzieren können. Eine Besonderheit unter den Auslandsstipendien ist das Reisestipendium des Deutschen Archäologischen Instituts.
Auch im kulturellen-künstlerischen Bereich gibt es eine Vielzahl von Stipendien, die Auszeichnungs- oder Preischarakter haben. Hier nur einige Beispiele: Die Stipendien der Villa Massimo, die Residenzstipendien der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen oder die Stipendien der Akademie der Künste in Berlin. Darüber hinaus werden bei solchen Künstlerstipendien neben der reinen Geldzuwendung vor allem auch Atelierplätze für die Stipendiaten bereitgestellt.
Im Gegensatz zu Anstellungen beinhalten Stipendien meist keine soziale Absicherung wie Rentenversicherung, Mutterschutz, Krankenversicherung etc.