abitur-und-studium.de

Lexikon

Senat
An Hochschulen ist der Senat das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (zumal dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.

Die Würde eines Ehrensenators kann von Hochschulen zur Würdigung außergewöhnlicher Verdienste verliehen werden.

Lizensiert unter der GPL-Lizenz.
Bookmark!
Hochschulen
Numerus Clausus
Studiengänge
Schulen
abitur-und-studium.de
05 / 2012
06 / 2012
07 / 2012