Anstelle von Rektor wird in einigen (neueren) Hochschulverfassungen auch die Bezeichnung Präsident verwendet. Die Hochschulverfassung legt die Entscheidungsbefugnisse von Rektoren oder Präsidenten fest. Präsidenten verfügen in der Regel über mehr Entscheidungsbefugnisse als Rektoren, die traditionell von Entscheidungen des akademischen Senats der Hochschule abhängig waren.