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Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.

Magister und Diplom [Bearbeiten]
Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre 8 Semester, in Geisteswissenschaften meist 9 Semester und in Ingenieur- und Naturwissenschaften meist 10 Semester. [1]

Diplom-Studiengänge an Fachhochschulen haben meist eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, wobei in der Regel mindestens ein Praxissemester enthalten ist.

Studiengänge an Berufsakademien haben meist eine Regelstudienzeit von 6 Semestern, wobei die Hälfte der Studienzeit im Unternehmen durchgeführt wird.


Bachelor [Bearbeiten]
Bachelorstudiengänge haben zumeist eine Regelstudiendauer von 6 Semestern. Es sind jedoch auch Bachelorstudiengänge mit 7 oder 8 Semestern zulässig.[2]


Master [Bearbeiten]
Masterstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus und haben eine Regelstudiendauer von 2 bis 4 Semestern.[2]

Konsekutive Masterstudiengänge bilden zusammen mit einem entsprechenden Bachelor einen konsekutiven Studiengang. Sie verleihen einen konsekutiven Mastergrad (M.A., M.Sc., M.Eng., LL.M.) nach insgesamt 10 Semestern Regelstudienzeit (bzw. 300 ECTS-Punkten) mit dem vorausgehenden Bachelor. Das bedeutet, dass beispielsweise an einen sechssemestrigen Bachelor ein viersemestriger Master angeschlossen werden muss oder an einen siebensemestrigen Bachelor ein dreisemestriger Master.

Nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge basieren nicht auf einem vorangegangenen Bachelor und müssen andere Abschlussbezeichnungen als konsekutive Masterstudiengänge, verleihen, wenn sie nicht wie diese 10 Semester Gesamtregelstudienzeit erfordern. [2]


Promotion [Bearbeiten]
Für Promotionstudiengänge gibt es meist keine Regelstudienzeit. Relevant für den Promovierenden sind eher die Vertragsdauer der Anstellung oder die Förderungsdauer eines Stipendiums.

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