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Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Mitarbeitern einer Universität, die nicht alle notwendig Professoren sein müssen. Er entscheidet über die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen.

Um eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung zu bestehen muss man einige Leistungsnachweise erbringen. Oft schreibt die Prüfungsordnung nur sehr vage vor, was zulässig ist, und was nicht. Der Prüfungsausschuss muss dann eine Einzelfallentscheidung treffen. Selbst, wenn die Prüfungsordnung klar zu Ungunsten des Antragstellers aussagt, muss dennoch eine begründete Einzelfallentscheidung getroffen werden, diese kann auch zugunsten des Antragstellers ausfallen, es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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