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Promotion
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ bzw. „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum[2] oder Disputation). Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.

Der „Doktor“ ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad – die Habilitation ist ein darüber hinausgehender Qualifikationsschritt, der in manchen deutschen Ländern förmlich mit der Verleihung des höheren Grades "habil." abgeschlossen wird. „Privatdozent“ und „Professor“ sind akademische Bezeichnungen, keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor.

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