In Deutschland ist eine private Hochschule eine Hochschule in privater Trägerschaft, die als Hochschule zur Vergabe akademischer Grade berechtigt ist. Zu den privaten Hochschulen zählen Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Nicht-staatliche Hochschulen in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft werden als kirchliche Hochschulen bezeichnet.