Nomen Nominandum (lat: "der Name ist noch zu nennen") bedeutet heute: "Der Name ist hier einzusetzen." Sie wird bei Quellenangaben, im Organisationswesen und ähnlichen Kontexten (Veranstaltungen, Positionen usw.) für eine noch unbekannte oder später zu benennende oder absichtlich nicht genannte Person verwendet. Es ist eine zeitgenössische volksetymologische Falschlesung der antiken Abkürzung "N. N."; die ursprüngliche und historisch korrekte lateinische Ausschreibung der Abkürzung entstammt der Prozessordnung und Rechtstheorie des antiken römischen Staates und lautet Numerius Negidius (im römischen Rechtswesen ein fiktiver Name für die beklagte Partei).