Der Master ([ˈmaːstɐ] oder [ˈmaːstə], aus engl. master, das auf lat. magister ‘Lehrer, Vorsteher, Meister’ zurückgeht) ist in vielen europäischen Staaten der zweite akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. In vielen Ländern Europas ist diese Bezeichnung im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist. Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium; Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
In Deutschland gibt es konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:[2]
Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. Er kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen. Sie schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master).
Weiterbildende Studiengänge ähneln den nicht-konsekutiven Studiengängen und setzen zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dürfen konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.