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Lehrdeputat
Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehrverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden gemessen.

Der Curricularnormwert legt dabei fest, wie viele Deputatsstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Studiengang an Hochschulen erforderlich sind. Es gibt unterschiedlich gewichtete Lehrdeputate, je nachdem ob es sich beispielsweise um eine Universität (Schwerpunkt Wissenschaft und Forschung) oder eine Fachhochschule (Schwerpunkt Lehre und Anwendung) handelt.

An Universitäten sind Lehrpersonen angehalten, 50% ihrer Arbeitszeit der Lehre zuzuordnen. Zum Beispiel muss ein Lehrender mit einer halben (Qualifikations-)Stelle eine Lehrveranstaltung pro Semester führen (neben der Forschung und der Verwaltung). An Fachhochschulen, die spezifisch mit Lehre, denn mit Forschung beauftragt sind, muss vergleichsweise doppelt so viel gelehrt werden.

Zum Vergleich: Ein Professor an einer Universität muss in der Regel habilitiert sein, um seine Professur zu erhalten. Er hat pro Semester ca. 4 Lehrveranstaltungen (8 Semesterwochenstunden). Wissenschaftliche Mitarbeiter haben üblicherweise eine ganze oder halbe Stelle, bei der sie zwei beziehungsweise eine Lehrveranstaltung halten müssen (4 oder 2 Semesterwochenstunden). Die übrige Arbeitszeit wird der Forschung und der Verwaltung gewidmet. Ein Professor an einer Fachhochschule hat hingegen 6 bis 8 Lehrveranstaltungen (i.d.R. 18 Semesterwochenstunden). Auch an Universitäten gibt es Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die − manchmal auch als außerplanmäßige Professoren − nur für die Lehre und die Verwaltung eingesetzt werden und meist 12 bis 16 Semesterwochenstunden unterrichten. Für die Amtsführung in Präsidium, Dekanat, Prüfungsausschuss oder aus anderen Gründen gibt es Ermäßigungen des Deputats.

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