Ein Kolloquium (auch Colloquium) ist ein Gespräch oder eine Unterredung und wird heute meist in seiner Bedeutung als wissenschaftliches Gespräch verstanden. Häufig hat ein Kolloquium den Charakter einer Rechenschaftsablage (Prüfung).
Im Bildungsbereich heißen folgende Prüfungen und Abschlussveranstaltungen Kolloquium:
mündliche Prüfung im Abitur (Präsentationsprüfung / Besondere Lernleistung)
mündliche Pflichtverteidigung einer Facharbeit zur Erlangung des Abiturs auf dem Zweiten Bildungsweg in Berlin
Doktorprüfung
letzte mündliche Prüfung im Berufspraktikum/Anerkennungsjahr einer Fachakademie für Sozialpädagogik. (Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher)
mündlicher Test im Stil eines Gesprächs (Frage – Antwort) zwischen Professor oder Laboringenieur und Student (z. B. als Eingangstest für ein Praktikum, um zu prüfen, ob der Student vorbereitet ist oder als Prüfung am Ende eines Praktikums)
schriftliche Überprüfung im Rahmen einer Übung an Universitäten in Österreich
als Abschluss des Berufsanerkennungspraktikums in sozialen Berufen (z.B. Erzieher, Kinderpfleger,Heilerziehungspfleger). Nach dem Anerkennungsjahr trifft man sich zu einem Kolloquium und ist erst dann staatl. anerkannte/r ErzieherIn usw.
Form der mündlichen Prüfung bei der Habilitation, mit der das offizielle Recht erworben wird, an einer Hochschule oder Universität zu lehren
Folgende Prüfungen und Abschlussveranstaltungen werden alternativ Kolloquium genannt:
Diplomverteidigung
Verteidigung der Seminarfacharbeit oder BeLL, die in manchen Bundesländern (z.B. Thüringen und Baden-Württemberg) Bestandteil des Abiturs ist.
Außerdem werden an Hochschulen regelmäßige Treffen von Diplomanden oder Doktoranden, aber auch von Bachelor- und Masterkandidaten, als Kolloquium bezeichnet. Dort können die Teilnehmer ihre laufenden Forschungsarbeiten vorstellen und unter Fachpublikum diskutieren.