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Kanzler
An einer deutschen Hochschule ist der Kanzler Leiter der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen bzw. nichtkünstlerischen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben. Die Besoldung für dieses Amt hängt von der Größe der Hochschule ab, vor Einführung der W-Besoldung auch für diese Ämter in vielen Bundesländern lag die Vergütung zwischen A15 und B5.

Der chancellor an Hochschulen in den USA, dem Vereinigten Königreich und den meisten Ländern des Commonwealth of Nations ist der formelle Leiter der Einrichtung, nimmt aber in der Regel nur eine repräsentative Funktion ein. Der eigentliche Rektor und zugleich Kanzler im deutschen Sinne der Hochschule ist dahingegen der Vice-Chancellor. Der Titel des Chancellor wird oft an prominente Persönlichkeiten vergeben, z. B. ist Prinz Philip Chancellor der Universität Cambridge.

Historisch ist der Kanzler der Vertreter des Kaisers oder des Papstes, die die Universität gestiftet haben oder ihre Errichtung genehmigt haben. Später dann auch der Vertreter des Landesherren bzw. der Staatsregierung. An kirchlichen Hochschulen ist der Großkanzler (lat. Magnus Cancellarius) heute der oberste Repräsentant und unmittelbarer Ansprechpartner des Papstes bzw. der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Dies ist an diözesanen Einrichtungen der Ortsbischof, an päpstlichen Einrichtungen ist dies unterschiedlich: So ist der Generalobere des Jesuitenordens an der ordenseigenen Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom lediglich der Vizegroßkanzler, während das Amt des Großkanzlers vom Kardinalpräfekten der Kongregation für das Katholische Bildungswesen bekleidet wird. An der ebenfalls römischen Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz des Opus Dei ist hingegen der Prälat des Opus Dei Großkanzler und sein Generalvikar Vizegroßkanzler.

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