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Juniorprofessur
Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule. Diese Position in der Gruppe der Hochschullehrer wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt, um jungen Wissenschaftlern mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen und sie für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.

Juniorprofessoren werden zunächst für drei oder vier Jahre gemäß der Besoldungsgruppe W1 verbeamtet oder angestellt. In der Regel sollen Promotion und Postdoc zusammen nicht mehr als sechs, in der Medizin nicht mehr als neun Jahre gedauert haben. Während die Entscheidung für die Besetzung von Habilitationsstellen bei den jeweiligen Lehrstühlen liegt und keiner Ausschreibung bedarf, wird die Besetzung von Juniorprofessuren wie die von W2- und W3-Professuren von einer Berufungskommission entschieden; das erhöht die Transparenz und die Eindeutigkeit der Kriterien bei der Entscheidungsfindung. Die Lehrverpflichtung wird von Verordnungen der Bundesländer festgesetzt und beträgt normalerweise vier Semesterwochenstunden, also halb soviel wie die von W2- und W3-Professoren. Vor dem Ende der ersten Amtsperiode findet eine Zwischenevaluation statt. Mit positiver Evaluation wird die Berufungsfähigkeit auf eine unbefristete Professur festgestellt, das Arbeitsverhältnis auf insgesamt sechs Jahre verlängert und das Gehalt um eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage von ca. 8% aufgestockt. Mit negativer Evaluation wird der Juniorprofessor als nicht für die wissenschaftliche Karriere geeignet beurteilt; das Arbeitsverhältnis kann dennoch um ein weiteres Jahr verlängert werden, um den Übergang in den außerhochschulischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Landeshochschulrecht kann vorsehen, dass nach einer zweiten Evaluation am Ende der vollen sechs Jahre der Juniorprofessor ohne weitere Ausschreibung auf eine Lebenszeitprofessur an derselben Hochschule übernommen werden kann, wenn vor Antritt der Juniorprofessur die Hochschule gewechselt wurde. Dieses als Tenure Track aus den USA bekannte Verfahren soll dazu beitragen, dass auch in Deutschland die wissenschaftliche Karriere planbarer wird.

Neben Juniorprofessuren existieren Positionen als Leiter einer wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe im Rahmen des Emmy-Noether-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der Helmholtz-Gemeinschaft[1] und in der Max-Planck-Gesellschaft.[2] Es gibt des Weiteren Habilitanden (z. B. als Akademischer Rat auf Zeit), die eine Gruppe innerhalb eines Lehrstuhls leiten.

Juniorprofessuren und sonstige Nachwuchsgruppenleiterstellen unterscheiden sich hinsichtlich Auswahlverfahren, Rahmenbedingungen, Mittelausstattung und Lehre. Insbesondere ist keine dieser Stellen im Emmy-Noether-Programm und in der Max-Plack-Gesellschaft mit Tenure Track ausgestattet, dagegen jede in der Helmholtz-Gemeinschaft.

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