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Honorarprofessor
Honorarprofessoren (Hon.-Prof.) sind Personen, die wegen ihres akademischen Einsatzes als Dozent oder Lehrbeauftragter eine Titularprofessur erhalten und mit der Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Die Bezeichnung Honorarprofessor bezieht sich nicht auf den Begriff „Honorar“, sondern rührt daher, dass der betreffenden Person die Ehre (lat. honor) des Professorentitels zu Teil wird, ohne Inhaber der Dienststellung oder der vollen Funktion eines (ordentlichen/außerordentlichen) Professors zu sein. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht.

Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik, da der Titel im Gegensatz zum Ehrendoktor ohne den einschränkenden Zusatz „h. c.“ (honoris causa) verwendet wird und somit das Fehlen der vollen Funktion des Professors und gegebenenfalls eines ordentlichen Rufs an eine Hochschule unsichtbar ist. Die Hochschulen profitieren indes vom Wissenstransfer der Dozenten und Lehrbeauftragten.

Von Honorarprofessoren wird bezüglich ihres Einsatzes in der Lehre lediglich erwartet, dass zwei Semesterwochenstunden pro Semester unentgeltlich gelehrt wird.[1] Die Idee dahinter ist es, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen und eng an die Hochschule zu binden.

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