abitur-und-studium.de

Lexikon

Hochschulrahmengesetz
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Rahmengesetz zum Hochschulrecht. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit in Deutschland bei den Bundesländern liegt und entsprechende Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt werden, durfte der Bund nur von seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG a. F. Gebrauch machen. Nur in Ausnahmefällen ist der Bund daher berechtigt, Detailregelungen zu treffen.

Neben den grundsätzlichen Aufgaben der Hochschulen wird auch deren Rechtsstellung und die Mitgliedschaft an der Hochschule als Selbstverwaltungskörperschaft geregelt. Außerdem sind die Zulassung zum Studium und die Rechtsstellung der Hochschule geregelt. Schließlich enthält das Hochschulrahmengesetz Vorgaben zur Anpassung des Landesrechts.

Lizensiert unter der GPL-Lizenz.
Bookmark!
Hochschulen
Numerus Clausus
Studiengänge
Schulen
abitur-und-studium.de
05 / 2012
06 / 2012
07 / 2012