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Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich und der Schweiz , mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (venia legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Voraussetzung für eine Habilitation ist die abgeschlossene Promotion. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.

Die Habilitation ist eine (weder notwendige, noch hinreichende, aber wichtige) Bedingung, auf eine Professur berufen zu werden. Mit der Reform der Besoldungsstruktur des Hochschullehrerberufs und der Einführung sog. Juniorprofessuren verliert die Habilitation in Deutschland jedoch an Bedeutung, da sie im Unterschied zu früheren Zeiten nicht mehr die nahezu einzige Möglichkeit darstellt, eine Qualifikation für den Beruf des Hochschullehrers nachzuweisen.

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