Ein Gymnasium (latinisierte Form des griechischen γυμνάσιον, Gymnásion) ist eine weiterführende Schule und ein Bildungsgang im gegliederten Schulsystem Deutschlands, der „Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung“[1] vermittelt. Der Beginn und die Länge der Ausbildung in einem Gymnasium hängt vom jeweiligen Schulsystem ab.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht das Gymnasium im Rahmen des gegliederten Schulsystems, wenn die Sonder- oder Förderschulen außer Betracht gelassen werden. Andere Schulformen (zum Beispiel Berufskollegs) benutzen die Bezeichnung Gymnasiale Oberstufe. Mit der Bezeichnung Höhere Schule war früher ausschließlich das Gymnasium gemeint; heute schließt die umgangssprachliche Bezeichnung auch andere Schulformen ein. Ein Gymnasium für Mädchen hieß früher Lyzeum.
In Deutschland beginnt das Gymnasium in den meisten Bundesländern mit der Klasse 5 (Sexta), in Berlin und Brandenburg nach Beendigung der sechsjährigen Grundschule. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen die Schüler seit 2006 gemeinsam in der 5. und 6. Klasse die Regionale Schule. In Niedersachsen existierte seit Mitte der 1970er Jahre bis zum 1. August 2004 eine Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6 für alle Schüler. Die Gymnasien begannen in dieser Zeit erst mit Klasse 7.
Die reguläre Dauer der Ausbildung an einem Gymnasium bis zum Abitur (allgemeine Hochschulreife) betrug in der Regel neun Schuljahre (Abschluss: 13. Jahrgangsstufe). In Sachsen und Thüringen blieb es auch nach dem Beitritt zur Bundesrepublik bei acht Schuljahren, also Abschluss nach Jahrgangsstufe 12. Seit 2004 stellen alle Bundesländer auf das achtjährige Gymnasium (Abitur in der 12. Klasse; verkürzter Bildungsgang – G8) um. In Rheinland-Pfalz gibt es seit dem Abiturjahrgang 2002 nach einer verkürzten Schulzeit das Abitur nach zwölfeinhalb Jahren Gesamtschulzeit.
Die Lehrpläne oder Rahmenpläne für die Gymnasien der Kultusministerien legen in einigen Bundesländern grundsätzliche Ausbildungsinhalte und ihre Platzierung im Curriculum nach definierten Zweigrichtungen fest. In anderen Bundesländern sind die traditionellen Zweige durch Wahlmöglichkeiten der Schüler abgeschafft.
Je nach Schulfinanzierung oder Personalaufwandsträger wird zwischen staatlichen, kommunalen und privaten (auch kirchlichen) Gymnasien unterschieden. Von den privaten beziehungsweise kirchlichen Gymnasien führen staatlich anerkannte als auch staatlich genehmigte zur Abiturprüfung. Aufgrund der Schulfinanzierungsgesetze werden aber alle privaten Gymnasien zu etwa 65 bis 85 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert.
In der DDR (1949–1990) gab es kein gegliedertes Schulsystem – an diese Stelle trat die Polytechnische Oberschule (POS). Auf sie folgte anfangs ab der 9. Klasse, später ab der 11. Klasse die vier- oder zweijährige erweiterte Oberschule (EOS). Die Alliierten haben nach dem Zweiten Weltkrieg in der Direktive Nr. 53 von 1947 den Aufbau eines gesamtschulartigen Schulsystems gefordert, in dem für das traditionelle Gymnasium kein Platz mehr gewesen wäre. In der DDR wurde daher damals schon die Erweiterte Oberschule zur Erlangung der Hochschulreife eingeführt. In den fünf neuen Bundesländern und in Ost-Berlin wurde nach deren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990 das Gymnasium wieder eingeführt.
Im Schuljahr 2005/2006 bestanden in Deutschland 3.096 Gymnasien (24 weniger als im Vorjahr) mit 2,43 Millionen Schülern (etwa 27.000 mehr als im Vorjahr). Die Schüler werden in 62.430 Klassen von 163.500 Lehrkräften (davon etwa 73,6 Prozent Frauen) unterrichtet.