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Gasthörer sind zu einem überwiegenden Teil an Universitäten oder Fachhochschulen anzutreffen. Der Personenkreis ist dabei dort nicht in einem Studiengang immatrikuliert. Die Gasthörerschaft wird lediglich registriert, meist kostenpflichtig. Den Gasthörer interessiert lediglich der Stil oder das in der Veranstaltung vermittelte Wissen, ohne einen Leistungsnachweis (Schein) anzustreben, der durch den angemeldeten Besuch der gleichen Veranstaltung zu erreichen ist. Gasthörer sind grundsätzlich nicht prüfungsberechtigt. Sie sind häufig erwachsene Personen, die Interesse an bestimmten Themen haben, oder Studenten, die Vorlesungen besuchen, die an der eigenen Hochschule nicht gelehrt werden.
Für Studenten gibt es nach dem jeweiligen Hochschulrecht des Landes beziehungsweise Bundeslandes auch häufig die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen als Zweithörer teilzunehmen beziehungsweise diese mitzubelegen und diese somit in ihrem Studiengang einzubringen. Zum Teil ist der Gasthörerstatus auch sinnvoll, um Einrichtungen der Hochschule überhaupt nutzen zu können oder aber erweitert nutzen zu können.
Nach Angaben des Statistische Bundesamt waren im Wintersemester 2006/07 an deutschen Hochschulen 38.200 Gasthörer gemeldet. Etwa vier Prozent mehr als noch vor zehn Jahren