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Emeritierung
Emeritierung ist die altersbedingte Enthebung (Entpflichtung) eines Professors, Hochschullehrers oder Pastors von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte.

Die Emeritierung ist in Deutschland nicht mehr möglich, da sie in den meisten Bundesländern gesetzlich nur erlaubt ist, wenn eine Erstberufung vor 1975 stattgefunden hat. Amtsinhaber, auf die diese Voraussetzung zutrifft, gibt es aber nur noch vereinzelt.
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