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Doktor
Der Doktor (v. lat.: docere „lehren“ oder doctus „gelehrt“; Abk. Dr., Pl. Doctores, abgekürzt Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Eine abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung für die Bewilligung von öffentlichen Forschungsgeldern und für eine Habilitation.

In anderen Ländern gibt es auch Doktorgrade, die ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden (sog. „Berufsdoktorate“). Diese dürfen in Deutschland nicht mit Dr. abgekürzt werden, sondern mit der jeweiligen Originalabkürzung.

In Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen bislang kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden.
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