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Dissertation
Das Wort „Dissertation“ stammt vom lateinischen Wort „dissertatio“ ab, welches „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“ bedeutet.

Die Dissertation ist der wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, zu dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung gehört, die oft Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird. Weiterer Leistungsbestandteil kann - je nach Land und Fakultät - ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein.

Erst wenn der Kandidat allen Anforderungen des Promotionsverfahrens genügt hat (in Deutschland heißt dies vor allem: die Publikation der Arbeit muss nachgewiesen werden), kann dieses erfolgreich abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden. Das eigentliche Verfahren auf fachlicher Seite ist aber schon mit der positiven Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen abgeschlossen, was mit einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert wird.

Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die unter Anleitung von Hochschullehrern entsteht und im Regelfall den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist die Dissertation bzw. Dissertationsschrift eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit. Sie wird meistens unter Betreuung eines Professors oder Dozenten (traditionell Doktorvater, manchmal auch Doktormutter, eher „Mentor(in)“ bzw. „Betreuer(in)“) an einem Institut durchgeführt, kann aber auch „außerhalb“ der Universität angefertigt und extern eingereicht werden.

In manchen Ländern (nicht aber in Deutschland/Österreich) spricht man auch bei einer Diplom- oder Magisterarbeit von einer Dissertation.



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