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Lexikon

Diplom
Das Diplom (v. griech. δίπλωµα diploma) war eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden fast nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen bezeichnet. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand die Berufsbezeichnung Diplomat für einen durch Beglaubigungsschreiben ausgewiesenen ausländischen Politiker.

In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad und wird als solcher nur von Hochschulen verliehen. Die mit dem Diplom abschließenden Diplomstudiengänge bereiten traditionell vor allem auf ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie generell auf durch ein klar umrissenes Berufsbild definierte akademische Berufe vor. Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Diplomgrade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

Als Hochschulgrad existiert das Diplom erst seit dem 11. Oktober 1899, als der Grad des Diplom-Ingenieurs durch kaiserlichen Erlass an den Technischen Hochschulen eingeführt wurde. Das Diplom wird in einigen Studienfächern - teils auf Antrag - parallel zur Ersten Staatsprüfung, die keinen akademischen Grad darstellt, verliehen. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das (zumeist viersemestrige) Grundstudium, das mit zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern, dem so genannten Vordiplom, abgeschlossen wird, und das (vier- bis sechssemestrige) Hauptstudium, das wiederum mit schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungen und einer Diplomarbeit endet. Daraus ergibt sich eine Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern.

An Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls als akademischer Grad verliehen, es wird jedoch seit 1987 zwingend mit dem Zusatz (FH) verliehen und geführt. Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die Regelstudienzeit von max. acht Semestern. Für Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es dagegen keine derartigen grundsätzlichen Unterscheidungen.

An Berufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad verliehen, sondern als staatliche Abschlussbezeichnung und wird zwingend mit dem Zusatz (BA) verliehen und geführt.

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