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Lexikon

Berufskolleg
Der Name Berufskolleg bezeichnet, wegen der zum Teil unterschiedlichen Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, zum Teil ganz unterschiedliche Schulsysteme oder Bildungsgänge.

In einigen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule.

Allgemeine Hochschulreife (AHR) am Berufskolleg
In einigen Bundesländern bieten Berufskollegs die Möglichkeit, z. B. in den Bildungsgängen der Gymnasialen Oberstufe (GOS), das Abitur und gleichzeitig eine berufliche Qualifikation zu erwerben. Zugangsvoraussetzung ist die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk. Es gibt am Berufskolleg ebenso die FOS 13 (Fachoberschule, Klasse 13). Eingangsvoraussetzung hierfür ist die Fachhochschulreife. Die FOS 13 führt in einem Jahr zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Als Beispiel der GOS seien hier die Regelungen in Nordrhein-Westfalen dargestellt.


Eingangsvoraussetzungen
Die Schüler müssen mindestens die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen (d. h. mit Qualifikationsvermerk). Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife in der zweijährigen Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können im gleichen fachlichen Schwerpunkts direkt in die Jahrgangsstufe 12 des GOS-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen. Die Berufskollegs tragen damit zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei und bieten nicht nur eine allgemeinbildene sondern zusätzlich auch eine berufsbezogene Alternative zur Sekundarstufe II an Gymnasien oder Gesamtschulen.


Bezug zum Berufsfeld
Die Verbindung zum gewählten Berufsfeld wird zum einen durch Pflichtpraktika, zum anderen durch entsprechende Fächerangebote hergestellt. Im kaufmännischen Bereich etwa wird das Fach BWL zum Pflichtleistungskurs. Folgende Berufsfelder können in Nordrhein-Westfalen angeboten werden:

Staatl. gepr. kaufmännischer Assistent
Staatlich anerkannter Erzieher (vier Jahre unter Einbeziehung eines fachpraktischen Ausbildungsjahres)
Staatl. gepr. bautechn. Assistent
Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistent
Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistent
Staatl. gepr. elektrotechn. Assistent
Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistent
Staatl. gepr. hauswirtschaftlich-techn. Assistent
Staatl. gepr. informationstechn. Assistent
Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn. Assistent
Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistent
Staatl. gepr. umwelttechn. Assistent
Staatl. gepr. techn. Assistent für Betriebsinformatik
Staatl. gepr. Grafik-Designer
Die Assistenten-Berufsausbildungen sind teilweise Irrwege für Schüler/innen, die sich eine Anstellung in der Privatwirtschaft versprechen. Von Wert sind sie deswegen höchstens in Verbindung mit einem Studium. In der Wirtschaft werden solche Qualifikationen in der Regel/häufig ignoriert; sie sind quasi wertlos.


Unterricht
Der Unterricht ist nach dem Muster der gymnasialen Oberstufe in Grund- und Leistungskursen organisiert. In der Jahrgangsstufe 12 muss ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum im gewählten beruflichen Bereich absolviert werden. Zu dem Fächerangebot des Gymnasiums kommen berufsbezogene Fächer hinzu, im kaufmännischen Bereich etwa die Wirtschaftsinformatik oder VWL. Das Abitur und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung werden am Ende der Jahrgangsstufe 13 absolviert. Mit Ausnahme der Erzieher (s.o.) müssen die Absolventen nach dem Abitur ein zwölfwöchiges Betriebspraktikum absolvieren, das von der Schule begleitet wird. Danach erfolgt der zweite Teil der Berufsabschulprüfung (Jahrgangsstufe 14).

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