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Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (exekutive) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt gewissermaßen die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. (siehe unten)

In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und stattdessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint.

Der AStA wird in der Regel für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das in den meisten Fällen ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird; sehr selten findet man auch Amtszeiten von einem Semester. An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt; ein Studierendenparlament existiert dann zumeist nicht. Ein solches „Einheitssystem“, bei dem Legislative und Exekutive in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.

Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem „Einheitssystem“ ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem „Parlamentssystem“ in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.

Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.

Nach den teilweise massiven Mittelkürzungen an den Hochschulen bieten viele AStA inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.
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