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Abendhauptschule
Um an einer Abendhauptschule aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die/der Bewerber/in muss die gesetzliche Schulpflicht erfüllt haben,
noch keinen dem Hauptschulabschluss im jeweiligen Bundesland entsprechenden gleichwertigen Bildungsstand erworben haben und
z. T. weitere Voraussetzungen der aufnehmenden Bildungseinrichtung erfüllen (z. B. ausreichende Deutschkenntnisse, ausreichende Englischkenntnisse für das Fach Englisch etc.)
einzelne Bundesländer machen darüber hinaus zur Bedingung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt sein muss oder dass die/der Bewerber/in nicht gleichzeitig eine andere Schule besucht, an der ein dem Hauptschulabschluss mindestens gleichwertiger Bildungsstand erworben werden kann.
Auskünfte erteilen zumeist die Volkshochschulen der größeren Städte und/oder die jeweils zuständige Schulbehörde.
Für Personen ohne Schulabschluss oder mit dem Abschluss der Förder- bzw. Sonderschule dauert die Schulzeit bis zum Hauptschulabschluss etwa acht Monate bis einundhalb Jahre.
Bei manchen Trägern werden Vorkurse angeboten, in denen früherer Lernstoff aufgefrischt oder, bei Interessenten mit geringer Vorbildung, neu erlernt wird, und so auf das anschließende Lernen in der Abendhauptschule vorbereitet.
Kernfächer sind zumeist Deutsch, Mathematik und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Englisch. Mancherorts ist für Migrant/-innen an Stelle von Englisch eine Prüfung in der Muttersprache möglich.
Der Fächerkanon der Abendhauptschule ist im Vergleich zu einer normalen Hauptschule etwas reduziert.
In Klassenstärken von oftmals 15–25 Lernenden wird gelernt. Diese kleinen Gruppen besitzen den Vorteil für Lernende, dass sich Lehrer besser und intensiver als in Tagesschulen auf die Gruppe einstellen können.
Prüfungen werden meist in einer staatlichen Hauptschule absolviert.
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