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Teilzeitstudienmodell
- allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß HmbHG
- oder besonderer Zugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung entsprechend der Eingangsprüfungsordung der Fachhochschule und Vorstellungsgespräch
- und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut und
- die Berufserlaubnis als Ergotherapeut
- Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 39 HmbHG
Ausbildungsbegleitendes Studienmodell
für den ausbildungsbegleitenden Studienabschnitt
- allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG
- bestehender Vertrag mit einer Berufsfachschule für Ergotherapie
- erfolgreich (nicht schlechter als 3,0; Einzelfallentscheidungen kann die
Hochschule treffen) abgeschlossenes erstes Ausbildungsjahr (Nachweis eugnis)
für den 3-semestrigen Vollzeitstudienabschnitt
- allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG und - eine erfolgreich
abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut und
- die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses und
- die Berufserlaubnis als Ergotherapeut und
- erfolgreich absolvierte Module des ausbildungsbegleitenden
Studienabschnittes (Nachweis der Prüfungsleistungen) sowie
- Einstufungsprüfung und Anerkennung der Praktika