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- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder fachgebundene oder gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung gem. § 37 HmbHG oder
- besonderer Zugang für Berufstätige gem. § 38 HmbHG über Eingangsprüfung entsprechend der Eingangsprüfungsordnung der Fachhochschule und Vorstellungsgespräch
- und abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger / zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Altenpfleger / Altenpflegerin
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bis zur Zulassung zur Bachelorprüfung
- Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 39 HmbHG.
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- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder fachgebundene oder gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung gem. § 37 HmbHG oder
- besonderer Zugang für Berufstätige gem. § 38 HmbHG über
Eingangsprüfung entsprechend der Eingangsprüfungsordnung der Fachhochschule und Vorstellungsgespräch
- und abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits-und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bis zur Zulassung zur
Bachelorprüfung
- Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 39 HmbHG.