-
Zum Studium berechtigt im Vollzeitmodell:
•gemäß § 8 Abs.2 BbgHG allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder
•gemäß § 8 Abs.3 BbgHG der Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat
•eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Fachberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder vergleichbarer Abschluss
•eine in der Regel zweijährige berufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder eine vergleichbare Tätigkeit.
Zum Studium berechtigt im Teilzeitmodell:
•gemäß § 8 Abs.2 BbgHG allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder
•gemäß § 8 Abs.3 BbgHG der Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat
•eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Fachberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder vergleichbarer Abschluss und
•eine in der Regel zweijährige berufliche Tätigkeit als Lehrkraft im berufspraktischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe oder eine vergleichbare Tätigkeit.
Folgende Berufsabschlüsse werden zugelassen:
•Pflegeberufe: Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Entbindungspfleger/ Hebammen
•Mediziner aller Fachrichtungen
•Med.-techn. Assistenzberufe: MTAF, MTRA, MTLA, MTAO/OTA, Orthoptist, PTA
•Therapeutische Heilhilfsberufe: Ergotherapeut, Physiotherapeut, Logopäde, Motopäde, Masseur
•Sonstige nichtärztliche Heilhilfsberufe: Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Rettungsassistent, Podologe, Diätassistent
•Soziale Berufe: Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungspfleger
•Erzieher/ Jugend- und Heimerzieher, Heilpädagoge
Das für die Zulassung benötige Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden!