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•allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder
•eine fachgebundene Hochschulreife in den relevanten Fächern oder
•eine berufliche Qualifikation nach § 8 Abs. 3 BbgHG oder
•ein vorangegangenes Studium nach Maßgabe von § 8 Abs. 6 BbgHG
•ebenfalls zugelassen werden kann, wer einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung nachweist
•bei ausländischen Studienbewerbern ein Bildungsnachweis gemäß § 8 BbgHG
Das für die Zulassung benötige Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden!