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•Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
•die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder
•ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder
•eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf.
•Bei ausländischen Studienbewerbern ein Bildungsnachweis gemäß § 8 BbgHG
Zum Bachelorstudium kann ebenfalls zugelassen werden, wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte
Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.