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•gemäß § 8 Abs.2 BbgHG allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
•die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder
•eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder
•gemäß § 8 Abs.3 BbgHG der Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat und
•ein mindestens 1-monatiges Vorpraktikum in einer durch das Praktikantenbüro anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens gemäß Zulassungs- und Auswahlordnung
Das für die Zulassung benötigte Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden!
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•gemäß § 8 Abs.2 BbgHG allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
•die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder
•eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder
•gemäß § 8 Abs.3 BbgHG der Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat und
•ein mindestens 1-monatiges Vorpraktikum in einer durch das Praktikantenbüro anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens gemäß Zulassungs- und Auswahlordnung
Das für die Zulassung benötige Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden!