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- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- fachgebundeneStudienberechtigung gem. § 11BerlHG
- ein vergleichbarer Abschluss an einer ausländischen Einrichtung. Für die Anerkennung ist ein entsprechender Nachweis durch uni-assist e.V. zu erbringen, der die Gleichwertigkeit des Abschlusses bestätigt (siehe §4 Abs.2). Zusätzlich ist ein Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen.
- gute Englischkenntnisse auf der Stufe B1, alternativ ist der Erwerb der Englischkenntnisse über einen Zeitraum von sieben Jahren nachgewiesen werden. Bewerber/innen, die weniger als sieben Jahre per Zeugnis nachweisen können, jedoch in der Sekundarstufe II einen Englisch-Leistungskurs bzw. einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und dort mindestens die Note „gut“ erzielt haben oder ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden oder mindestens ein Jahr lang an einer Schule, Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben oder die eine Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben, erfüllen ebenfalls die Zugangsvoraussetzung.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze in den Bachelor-Studiengängen erfolgt aufgrund eines Fachgespräches und eines bestandenen Eignungstests der BEST-Sabel-Hochschule Berlin.
Bewerbungen von anderen Hochschulen
Bewerber/innen, die bereits an anderen Hochschulen in vergleichbaren Studiengängen studiert haben, müssen ebenfalls am Zulassungsverfahren teilnehmen, der Eignungstest kann entfallen. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der/die Studiengangsleiter/in auf der Grundlage der Prüfungsordnung.