Bei der Erstellung der Bewerbung ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden: Ist ausschließlich die Abiturnote entscheidend, so reicht es aus, wenn die Bewerbung allen formalen Anforderungen genügt.
Hierbei ist übrigens in jedem Fall eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses notwendig. Hierbei handelt es sich um eine Kopie deines Zeugnisses, der mit dem Stempel einer öffentlichen Einrichtung ihre Echtheit in Bezug auf das Orinaldokument bescheinigt wird. Behördlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind beispielsweise Behörden, Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), Pfarrämter, nicht aber Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Vereine. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Nachweise sind selbstverständlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich. Das örtliche Pfarramt stellt solche Beglaubigungen meist erheblich günstiger aus als eine städtische Behörde.
Gibt es hingegen weitere Kriterien wie z.B. dein soziales Engagement oder Wettbewerbe, so ist es notwendig, einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen. Es ist ratsam, auf angebotene Standardformulare zu verzichten, wenn deren Struktur es dir nicht ermöglicht, bestimmte Aspekte in deinem Leben hervorzuheben oder diese überhaupt mitzuteilen.
Ungefähr 1% aller bei der ZVS eingegangenen Anträge sind fehlerhaft und benötigen eine Überarbeitung bzw. die Nachreichung von Unterlagen. Hierauf wird mittlerweile ausschließlich per E-Mail hingewiesen. Bemerkt ihr diese E-Mail nicht oder landet sie in eurem Spamfilter, so ist die nächste Mitteilung auf dem Postweg im schlimmsten Fall eine Ablehnung für sämtliche Studienfächer!
In einem solchen Fall empfiehlt es sich, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen (siehe Studienplatzklage). Ebenso verheerend ist natürlich das Verpassen der Einsendefrist. Damit dein Antrag tatsächlich und auch rechzeitig ankommt, solltest Du ihn nicht mit einem einfachen Brief verschicken!
Vielmehr empfiehlt es sich, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder in eiligen Fällen auch per Expressbrief zu verschicken. Ebenfalls ist es ratsam, eine Kopie deines Antrags zu erstellen, um bei Problemen einen Beleg zu haben. Informiere dich daher möglichst schnell über die Formalitäten an Deiner jeweiligen Hochschule. In einigen Extremfällen ist die Anmeldefrist für die Klausuren schon wenige Wochen nach Semesterbeginn abgelaufen. Hast Du dies nicht mitgekriegt, ist es unter Umständen nicht möglich, am Semesterende an den Klausuren teilzunehmen! Zudem solltest Du dich rechtzeitig anmelden, um im Falle von Fehlern oder unerwarteten Vorraussetzungen (z.B. Beantragung eines speziellen Prüfungsausweises) nicht unter Zeitdruck zu geraten. Verbindliche Informationen zu den jeweiligen Fristen erhälst Du im Studierendenskretariat oder im Prüfungsamt Deiner Hochschule.